Weilheim/Schongau, 28.02.2023. Laut bayerischem Staatsministerium für Gesundheit
und Pflege laufen zum 28. Februar sowohl die Testansprüche nach der CoronavirusTestverordnung, die Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen sowie die 
erste Änderungsverordnung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung aus.

Daraus ergeben sich folgende Änderungen für Patienten und Besucher der Krankenhäuser in
Weilheim und Schongau:


Präventive Testungen auf Sars-CoV-2 entfallen

• Ab sofort benötigen Patienten keinen Test mehr, wenn Sie ins Krankenhaus kommen.
Auch für das Personal und Besucher besteht keine Testpflicht mehr.


Maskenpflicht

• Die Maskenpflicht entfällt für stationäre Patienten und Mitarbeiter.
• Maskenpflicht gilt weiterhin für Besucher von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen (voraussichtlich bis 07.04.23).
• Maskenpflicht gilt weiterhin für Besucher und Patienten von Dialyseeinrichtungen,
Schmerztherapie und Einrichtungen für ambulantes Operieren (voraussichtlich bis
07.04.23).


Besucherregelung

• Besuche sind nachmittags von 13 Uhr bis 19 Uhr möglich, hier muss noch eine FFP2-
Maske getragen werden. Bitte schützen Sie Ihre Angehörigen und tragen die Maske
auch im Zimmer.
AV Corona Schutzmaßnahmen
• Patienten, die positiv auf das Corona Virus getestet wurden bleiben weiterhin isoliert.